Liebe treue Kunden,
Wir, die Teststelle Altenriet, sind wie gewohnt weiterhin für euch jeden Tag von 10-18 Uhr da ‼️
Leider werden sich einige Dinge ab dem 01.07.2022 bei uns ändern, da es eine neue Testverordnung gibt.
Wir bitten diese durchzulesen und zu schauen ob diese Punkte auf jemand zutrifft.
Wenn keiner der Punkte zutreffen sollte, ist der Antigentest voll zu bezahlen und liegt bei 9,50 €.
Bitte die Nachweise nicht vergessen ‼️
Euer Cuckoo Ink Team
Folgende asymptomatische Personengruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung nach §4a der TestV:
· Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag (Nachweis: Geburtsurkunde oder Kinderreisepass)
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester (Nachweis: Mutterpass, ärztliches Zeugnis im Original über die Kontraindikation der Impfung)
· Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen (Nachweis: Teilnahme-Nachweis)
· Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten besonderer Personengruppen“)
· Besucher und Patienten oder Bewohner folgender Einrichtungen: (Nachweis: angehängtes Musterformular)
o Krankenhäuser
o Rehabilitationseinrichtungen
o stationäre Pflegeeinrichtungen
o Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
o Einrichtungen für ambulante Operationen
o Dialysezentren
o ambulante Pflege
o ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
o Tageskliniken
o Entbindungseinrichtungen
o ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
· Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind (Nachweis: entsprechender Bescheid)
· Pflegende Angehörige (Nachweis: beispielsweise Einstufung des Pflegegrades)
· Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten (Nachweis über übereinstimmende Wohnadresse)
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Teststelle muss den Nachweis kontrollieren und die Art des Nachweises zu Abrechnungszwecken dokumentieren.
(Beispiel: Dokumentation in Form einer Excel Liste, wie viele Personen aus welchem Grund zur Testung erschienen sind. Eine Kopie der Nachweise oder Fotodokumentation ist aus Datenschutzgründen nicht erforderlich)
Folgende asymptomatische Personengruppen können ebenfalls eine Bürgertestung in Anspruch nehmen, müssen jedoch einen Eigenanteil von 3 Euro entrichten:
Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen (Nachweis: Eintrittsticket etc.)
Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen) (Nachweis: Selbstauskunft des Risikopatienten)
Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“). (Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App)
Auch in diesen Fällen muss der Anspruch auf Testung durch einen Nachweis erbracht werden. Die Gebühr von 3 Euro muss ab dem 30.Juni 2022 erhoben werden.
Alle symptomatischen Patienten müssen in Arztpraxen oder Schwerpunktpraxen untersucht und abgestrichen werden.